Können Thermobecher im Gepäck aufgegeben werden?

Können Thermobecher im Gepäck aufgegeben werden?

1. Der Thermosbecher kann im Koffer aufgegeben werden.

2. Grundsätzlich wird das Gepäck bei der Sicherheitskontrolle nicht zur Kontrolle geöffnet. Allerdings dürfen gekochte Speisen nicht im Koffer aufgegeben werden, Ladeschätze und Aluminium-Batterieausrüstung dürfen ebenfalls nicht mehr als 160 Wh haben.

3. Der Thermosbecher ist kein verbotener Gegenstand und kann im Gepäck aufgegeben werden. Achten Sie jedoch darauf, beim Einchecken kein Wasser hineinzuschütten, um zu verhindern, dass das Wasser aus dem Thermosbecher herausläuft. Darüber hinaus können Thermobecher mit einem Volumen von weniger als 100 ml ohne Einchecken im Flugzeug mitgeführt werden.

Kann entleert werdenThermosbecherim Flugzeug mitgenommen werden?

1. Leere Thermobecher können im Flugzeug mitgeführt werden. Beim Fliegen ist die Verwendung eines Thermosbechers nicht erforderlich. Solange es leer ist und keine Flüssigkeit enthält, kann es im Flugzeug mitgeführt werden.

2. Gemäß den einschlägigen Vorschriften der Fluggesellschaft ist die Mitnahme von Mineralwasser, Säften, Cola und anderen Getränken im Flugzeug nicht gestattet. Befindet sich Wasser im Thermosbecher, muss dieses ausgeschüttet werden, bevor es ins Flugzeug gebracht werden kann. Solange der Thermosbecher keine Flüssigkeit enthält, stellt er keinen gefährlichen Gegenstand dar, sodass die Fluggesellschaft keine allzu großen Einschränkungen für den Thermosbecher hat, solange Gewicht und Größe im Rahmen liegen.

3. Beim Fliegen gelten strenge Anforderungen an die Mitnahme flüssiger Gegenstände. Passagiere dürfen eine kleine Menge Kosmetika für den persönlichen Gebrauch mitführen. Jede Kosmetikart ist auf ein Stück beschränkt. 1 Liter und sollte zur Inspektion offener Flaschen in einen separaten Beutel gegeben werden. Wenn Sie krankheitsbedingt flüssige Medikamente mitbringen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung einer medizinischen Einrichtung. Passagiere mit Kleinkindern können mit Zustimmung des Flugbegleiters eine kleine Menge Milchpulver und Muttermilch mitführen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 03.03.2023